Börsenlexikon

Gerhabgeld (guardian pay)

In älteren Dokumenten die Vergütung an einen Gerhab (= Vormund) als dem gesetzlichen Vertreter einer minderjährigen Person. -Gerhab vom lateinischen GERERE, hier: etwas verwalten (wie in Gerant = Verwalter, Geschäftsführer);; hab= vom deutschen haben bzw. dem lateinischen HABERE hier: wem eine Obliegenheit anvertraut ist. Siehe Gerhabschaftsgeld.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Buchstabe G


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