Börsenlexikon

Sperrkonto (blocked account, frozen account)

Guthaben bei einer Bank, über das vertraglich innert einer bestimmten Zeit grundsätzlich nicht frei verfügt werden darf, sprich: keine Abhebungen möglich sind: Festgeld. Guthaben bei einer Bank, über das erst nach Eintritt einer vereinbarten Bedingung frei bestimmt werden kann, beispielsweise nach Volljährigkeit. Während der Devisenzwangswirtschaft in Deutschland 1931 eingerichtet für Gebietsfremde, die deutsche Titel in Besitz hatten, fortan aber die Erträge nicht mehr in ihre heimische Währung umgetauscht bekamen. Überwiesen wurden die Zahlungen in Sperrmark (blocked mark), die grundsätzlich nur in Deutschland ausgegeben werden konnte. Durch Verfügung des Staates, eines Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde veranlasstes Einfrieren (blocking) einer Bankverbindung; im besonderen auch ab 1938 in Deutschland aus dem (Zwangs)Verkauf des Eigentums jüdischer Mitbürger erlöste Beträge, die auf entsprechenden Konten einzuzahlen waren; Zugriff hatten bestimmte Dienststellen des Staates; nach 1945 Organisationen, Amtswaltern und teilweise auch nur Mitgliedern der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei bzw. deren Gliederungen weggenommenes Geld, in aller Regel unabhängig von der Höhe der Einlagen. Siehe Festkonto, Sperrfrist, Vermögen, gesperrtes, Vorfälligkeits-Entschädigung.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Buchstabe S


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