BfDI sieht Fortschritte bei digitaler Gesundheit und KI-Verordnung
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im vergangenen Jahr deutliche Fortschritte im Bereich der digitalen Gesundheit wahrgenommen.
Das teilte sie am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung ihres 33. Tätigkeitsberichts mit. Beim bevorstehenden bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) betonte die Beauftragte die Wichtigkeit von Transparenz und Wahlfreiheit. Ihr Ziel sei es, dass niemand die ePA aufgrund mangelnder Information nutze oder ablehne. Zudem sei erreicht worden, dass Versicherte ihren Widerspruch über alle Kommunikationskanäle einreichen könnten und Krankenkassen ihre Informationspflichten erfüllten.Auch beim Forschungsdatenzentrum könnte die Einhaltung der Grundsätze der Vertraulichkeit und Datenminimierung sichergestellt werden. Eine Herausforderung für das kommende Jahr sei es, das Zusammenspiel von KI-Verordnung und Datenschutzrecht zu orchestrieren. Die BfDI will grundrechtskonformes KI-Training und -Entwicklung in Europa ermöglichen. Alle, die sich an europäisches Recht halten wollten, sollten die notwendige Beratung erhalten, um KI-Projekte zu verwirklichen. Das europäische Datenschutzrecht stehe dem nicht entgegen. Eine KI, die rechtswidrig mit Daten trainiert wurde, könne unter bestimmten Voraussetzungen rechtskonform genutzt werden, wobei der Anwender nicht automatisch für die Trainingsphase verantwortlich sei.