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27.09.2025 - 04:09 Uhr

Bundestag verlängert Mietpreisbremse bis 2029

Die Mietpreisbremse wurde um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert, ohne Änderungen an bestehenden Regelungen. Die bestehenden Ausnahmen für Neubauten und Modernisierungen bleiben erhalten.

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert. Die Regelung gilt nun bis Ende 2029 und sichert weiterhin die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten.

Das Gesetz trat bereits am 23. Juli in Kraft, nachdem es im Juni den Bundestag und im Juli den Bundesrat passierte. Damit verhinderte die Koalition ein Auslaufen der Regelung Ende 2025.

Keine Verschärfung – alles bleibt beim Alten

Die Verlängerung ändert nichts an den Spielregeln. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen.

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Auch die umstrittenen Ausnahmen bleiben bestehen:
– Neubauten nach Oktober 2014 sind komplett befreit
– Nach umfassenden Modernisierungen greift die Bremse nicht
– Lag die Vormiete bereits über der 10-Prozent-Grenze, darf sie beibehalten werden

Begründung der Regierung: Diese Ausnahmen sollen Investitionen in neuen Wohnraum nicht abschrecken.

Opposition forderte schärfere Regeln vergeblich

Die Linke wollte die Mietpreisbremse verschärfen und den Neubau-Stichtag von 2014 aktualisieren. Der Antrag fand keine Mehrheit. Auch Mieterverbände drängten auf strengere Regeln – ohne Erfolg.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete die Verlängerung als „wichtigen ersten Schritt“. Ohne die Regelung wären die Wiedervermietungsmieten explodiert, warnte sie.

Wo die Bremse tatsächlich wirkt

Die Bundesländer entscheiden per Rechtsverordnung, welche Gebiete als „angespannt“ gelten. Derzeit nutzen 14 von 16 Ländern diese Möglichkeit – das betrifft 610 Gemeinden.

Die Indikatoren: Überdurchschnittliche Mietanstiege oder hohe Mietbelastung der Haushalte rechtfertigen die Ausweisung als Problemgebiet. In den meisten Fällen gilt zusätzlich eine Kappungsgrenze von 15 Prozent für Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen.

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Kritik von beiden Seiten

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Verlängerung, vermisst aber Verschärfungen. Ohne wirksame Sanktionen bleibe das Instrument stumpf.

Eigentümerverbände wie Haus & Grund sehen das anders: Die Mietpreisbremse hemme private Investitionen und löse nicht das Kernproblem – den Wohnungsmangel. Statt Preisdeckel brauche es mehr Neubau durch weniger Bürokratie.

Expertenkommission soll Reformen vorbereiten

Die Debatte geht weiter. Noch im September startet eine Expertenkommission mit Vertretern beider Seiten. Bis Ende 2026 soll sie Vorschläge für weitere Mietrechtsreformen erarbeiten.

Auf der Agenda stehen:
– Bußgelder für Verstöße gegen die Mietpreisbremse
– Strengere Regeln für Indexmieten
– Schließung von Umgehungslücken bei möblierten Wohnungen

Die Ergebnisse dürften die nächste Legislaturperiode prägen – und zeigen, ob die Politik beim Thema Wohnen mutiger wird.

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