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26.09.2025 - 05:15 Uhr

IBAN-Name-Check: Neue EU-Regel stoppt Banking-Betrug

Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen prüfen, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen. Das neue Ampelsystem soll Betrug verhindern und Kunden vor Fehlüberweisungen schützen.

In nur zwei Wochen revolutioniert eine EU-Verordnung den Zahlungsverkehr. Ab 9. Oktober müssen Banken bei jeder Überweisung prüfen, ob der eingegebene Name zur IBAN passt. Der „Verification of Payee“-Check soll Millionen Kunden vor Betrug und teuren Fehlüberweisungen schützen.

Die neue Ära der Banking-Sicherheit steht unmittelbar bevor. Basierend auf der EU-Verordnung 2024/886 wird der Abgleich von Empfängername und IBAN für alle SEPA-Überweisungen im Euroraum zur Pflicht. Diese Maßnahme schließt eine kritische Sicherheitslücke, die Kriminellen bisher ein leichtes Spiel bei Betrugsmaschen wie gefälschten Rechnungen ermöglichte.

Für deutsche Bankkunden bedeutet das einen spürbaren Sicherheitsgewinn – aber auch mehr Eigenverantwortung bei Überweisungen.

Ampelsystem warnt vor falschen Empfängern

Der IBAN-Name-Check läuft automatisch im Hintergrund ab, sobald Nutzer Überweisungsdaten eingeben. Die Bank des Zahlenden sendet sekundenschnell eine Anfrage an die Empfängerbank und gleicht die Daten ab.

Das Ergebnis wird über ein Ampelsystem angezeigt:
Grün: Exakte Übereinstimmung – Überweisung kann problemlos durchgeführt werden
Gelb: Kleinere Abweichungen wie Tippfehler oder alternative Schreibweisen – oft mit Korrekturvorschlag
Rot: Komplette Nichtübereinstimmung – dringende Warnung vor der Überweisung

Betrüger verlieren ihr wichtigstes Werkzeug

Die Hauptmotivation für den neuen Sicherheitscheck ist die dramatisch gestiegene Zahl von Betrugsfällen. Kriminelle manipulieren häufig nur die IBAN auf Rechnungen, während der vertraute Name des eigentlichen Empfängers bestehen bleibt.

Bisher waren Banken nicht verpflichtet, diese Diskrepanz zu prüfen. Das Geld landete unwiederbringlich auf Betrügerkonten. Die neue Regelung unterbindet diese Methode effektiv.

Zusätzlich schützt der Check vor alltäglichen Fehlern wie Zahlendrehern in der IBAN. Für Verbraucher entstehen durch den Sicherheitsdienst keine zusätzlichen Kosten.

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Unternehmen müssen Stammdaten überprüfen

Während der IBAN-Name-Check die Sicherheit erhöht, steigt die Sorgfaltspflicht für Verbraucher und besonders für Unternehmen. Firmen sollten ihre Stammdaten für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter auf exakte Übereinstimmung mit den bei der Bank hinterlegten Kontoinhaberdaten prüfen.

Bereits kleine Abweichungen zwischen dem in der Buchhaltung geführten Namen und dem offiziellen Kontoinhabernamen können zu Warnmeldungen und Zahlungsverzögerungen führen.

Expertenrat: Unternehmen sollten auf Rechnungen explizit den exakten, bei der Bank hinterlegten Firmennamen angeben. Bei Abweichungen durch Handelsnamen kann es sinnvoll sein, diese bei der eigenen Bank zu hinterlegen.

Europaweiter Standard mit bewährter Technik

Die Einführung des IBAN-Name-Checks ist Teil einer größeren europäischen Initiative zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Länder wie die Niederlande und Großbritannien haben bereits seit Jahren ähnliche Systeme erfolgreich im Einsatz und konnten die Betrugsraten signifikant senken.

Die EU-weite Vereinheitlichung schafft nun einen robusten Standard für den gesamten SEPA-Raum. Rund 3.000 Zahlungsdienstleister mussten ihre Systeme anpassen. Die Banken haften künftig für die korrekte Durchführung der Prüfung.

Gestufter Zeitplan bis 2027

Der Stichtag für die verbindliche Einführung im Euroraum ist der 9. Oktober 2025. Die EU hat jedoch einen gestuften Zeitplan vorgesehen:

  • 9. Juli 2027: Ausweitung auf weitere EU-Staaten außerhalb der Eurozone
  • Später auch SEPA-Länder wie die Schweiz und Norwegen

In den kommenden Wochen ist mit verstärkten Informationskampagnen der Banken zu rechnen. Kunden sollten ihre bei Zahlungspartnern hinterlegten Daten auf Korrektheit prüfen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

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