Kommunen und Länder gegen Sondersteuer für Luxus-Immobilien
Der Vorschlag der Linkspartei, eine Sondersteuer auf Luxus-Immobilien einzuführen, stößt in Kommunen und Ländern auf Kritik.
"Das ist mal wieder Populismus von Links: Der von der Linkspartei vorgeschlagene erhöhte Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Immobilien ab vier Millionen Euro verkennt den Charakter der Grunderwerbsteuer als am Verkehrswert ausgerichtete Verkehrsteuer und ist verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Er warnte außerdem davor, dass es wegen der angedachten Vier-Millionen-Euro-Grenze zu problematischen und willkürlichen Steuersprüngen kommen würde. Zudem sei eine Verteuerung der Miete eine denkbare Folge. "Die Überlegung, Luxusvillen höher zu besteuern, wirft schwierige Fragen auf", sagte unterdessen der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, dem RND. "Was die Grundsteuer betrifft, haben wir aktuell nach jahrzehntelanger Debatte eine Grundsteuer-Reform umzusetzen, bei der es gerade darum geht, dass wertvollere Immobilien eine höhere Grundsteuer bezahlen müssen", sagte er und warnte vor juristischen Unsicherheiten."Wenn man das zugrunde liegende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes genau ansieht, würde es viele rechtliche Unsicherheiten bringen, für sehr teure Immobilien andere Steuersätze festzulegen."