Mietpreisbremse verlängert bis 2029
Die Bundesregierung verlängert die Mietpreisbremse bis 2029 und plant zusätzlich eine Senkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent. Indexmieten werden durch eine Expertenkommission überprüft.
Die Bundesregierung hat heute ein umfassendes Mietrechtspaket beschlossen. Kernstück: Die Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert – vier Jahre länger als geplant.
Die ursprünglich Ende 2025 auslaufende Regelung bleibt damit bestehen. In angespannten Wohnungsmärkten dürfen Vermieter bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
Neubauten nach Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen bleiben weiterhin ausgenommen. Die Regierung begründet den Schritt mit stark steigenden Wiedervermietungsmieten in Ballungszentren.
Kappungsgrenze soll auf 11 Prozent sinken
Parallel plant die Regierung eine weitere Reform: Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen soll von 15 auf 11 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert werden.
Diese Maßnahme würde auch langjährige Mieter vor drastischen Sprüngen schützen. Der Deutsche Mieterbund fordert eine schnelle Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung.
Die parlamentarische Beratung dieses Bausteins steht noch aus – gilt aber als wahrscheinlich.
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Indexmieten im Visier der Politik
Ein drittes Problem nimmt die Regierung in Angriff: Indexmietverträge, die direkt an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind. Diese können bei hoher Inflation zu unkalkulierbaren Mietsprüngen führen.
Justizministerin Stefanie Hubig kündigte eine Expertenkommission an, die Dämpfungsmechanismen für solche Verträge entwickeln soll. Ziel: Schutz vor „Inflationsschocks“ bei gleichzeitigem Erhalt der Vertragsfreiheit.
Derzeit sind Indexmieten von Mietpreisbremse und Kappungsgrenze ausgenommen.
Immobilienbranche warnt vor Investitionsstau
Die Reaktionen fallen erwartbar kontrovers aus. Während Mieterschutzverbände von einem „großartigen Signal für den sozialen Zusammenhalt“ sprechen, kritisiert die Immobilienwirtschaft die Verschärfungen.
Verbandsvertreter befürchten, dass striktere Regulierung Investitionen in dringend benötigte Neubauten unattraktiver macht. Das Grundproblem – zu wenig Wohnraum – werde so nicht gelöst, sondern verschärft.
Die Regierung hält dagegen: Schutz vor Verdrängung habe in angespannten Märkten Priorität.
Bußgelder für Verstöße in Planung
Das verabschiedete Paket markiert erst den Anfang. Hubig kündigte weitere Reformen an – darunter mögliche Bußgelder für Vermieter, die bewusst gegen die Mietpreisbremse verstoßen.
Bisher können Mieter nur zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Weitergehende Konsequenzen drohen Vermietern kaum.
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Die angekündigte Expertenkommission soll bis Ende 2026 konkrete Vorschläge vorlegen. Die politische Debatte um bezahlbaren Wohnraum wird damit auch in Zukunft intensiv weitergehen.