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02.05.2025 - 10:20 Uhr

Verfassungsschutz: AfD gesichert rechtsextremistisch

Der Verfassungsschutz stuft die AfD nun als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" ein.

Das teilte das Bundesamt am Freitag mit. Bislang galt die Partei als "rechtsextremistischer Verdachtsfall". Die Heraufstufung begründete der Verfassungsschutz mit "der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei".

Anhaltspunkte zu von der AfD ausgehenden Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hätten sich in der Prüfung "zur Gewissheit verdichtet". "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen", hieß es weiter. Konkret betrachte die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige eines durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes. "Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden", so der Verfassungsschutz. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer "klaren und eindeutigen" Bewertung. "Ihre völkische Haltung zeigt sich in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime", sagte die Ministerin. "Das widerspricht klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes." Die Ministerin stellte klar: "Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1100-seitigen Gutachten festgehalten ist. Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben."

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