Wachstumschancengesetz: Neue Steuern ab 2025
Das neue Wachstumschancengesetz bringt ab Januar 2025 bedeutende Neuerungen für Unternehmen und Privatpersonen. E-Rechnungen werden Pflicht, Abschreibungen verbessert und Freibeträge erhöht.
Mit dem Jahreswechsel tritt das Wachstumschancengesetz in Kraft. Die große Steuerreform bringt für Unternehmen und Familien spürbare Änderungen mit sich.
Die Reform, die nach langem politischen Ringen im März 2024 verabschiedet wurde, soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. E-Rechnungen werden Pflicht, Abschreibungen verbessert und verschiedene Freibeträge angehoben. Das Entlastungsvolumen: 3,2 Milliarden Euro.
E-Rechnung wird zur Pflicht
Die wohl größte Neuerung: Seit dem 1. Januar müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Diese müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen – etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Einfache PDF-Rechnungen reichen nicht mehr aus.
Beim Versenden gibt es Übergangsfristen. Bis Ende 2026 dürfen mit Zustimmung des Empfängers noch Papierrechnungen oder PDFs verschickt werden. Ab 2028 wird die E-Rechnung dann Standard.
Die Maßnahme soll Buchhaltung effizienter machen, Kosten senken und Umsatzsteuerbetrug eindämmen.
Bauen wird wieder attraktiver
Um den kriselnden Wohnungsbau zu beleben, führt der Staat eine degressive Abschreibung ein. Bauherren können bei Projekten mit Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029 im ersten Jahr fünf Prozent der Kosten steuerlich absetzen.
Die Regelung gilt nur für vermietete Objekte und ermöglicht eine schnellere Refinanzierung von Bauprojekten.
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Auch Unternehmen profitieren: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Januar 2028 angeschafft werden, können bis zu 30 Prozent degressiv abgeschrieben werden. Die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen steigt auf 40 Prozent.
Kleinunternehmer atmen auf
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 22.000 auf 25.000 Euro. Gleichzeitig verdoppelt sich die Grenze für den Umsatz im laufenden Jahr auf 100.000 Euro – erst bei Überschreitung dieser Summe muss sofort zur Regelbesteuerung gewechselt werden.
Neu: Auch Unternehmer aus anderen EU-Staaten können die deutsche Kleinunternehmerregelung nutzen.
Familien bekommen mehr
Das Kindergeld steigt auf 255 Euro pro Monat und Kind. Parallel dazu erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 6.672 Euro.
Auch Erben werden entlastet: Der Pauschbetrag für Erbfallkosten, der ohne Einzelnachweis abgesetzt werden kann, steigt nach fast 30 Jahren von 10.300 auf 15.000 Euro.
Was kommt als nächstes?
Das Wachstumschancengesetz ist nur der Anfang. Die E-Rechnungs-Übergangsfristen laufen bis Ende 2027. Für 2026 sind bereits weitere Anpassungen geplant, um die kalte Progression abzumildern.
Spannend bleibt die E-Auto-Förderung: Die 0,25%-Regelung bei Dienstwagen gilt bereits für Modelle bis 70.000 Euro Bruttolistenpreis. Eine Anhebung auf 100.000 Euro wird diskutiert – das würde auch teurere Elektromodelle fördern.