BMVg verteidigt Wechsel von Mitarbeitern zur Rüstungsindustrie
Das Bundesverteidigungsministerium verteidigt den hundertfachen Wechsel von Bundeswehrangehörigen in die Rüstungsindustrie.
Für ausgeschiedene Tarifbeschäftigte beispielsweise bestehe keine Anzeige- oder Genehmigungspflicht, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums am Donnerstag. Nach dem Grundgesetz hätten alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. "Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz gilt selbstverständlich auch für alle ehemaligen Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr", sagte die Sprecherin. Nach Soldatengesetz und Bundesbeamtengesetzes ist allerdings eine Anzeigepflicht vorgesehen, wenn Beschäftigungen außerhalb des öffentlichen Dienstes aufgenommen werden sollen, die mit der dienstlichen Tätigkeit der anzeigenden Person in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst bzw. vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang stehen und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können."Soweit die Besorgnis besteht, dass durch die beabsichtigte Beschäftigung nach Beendigung des Dienstverhältnisses dienstliche Interessen beeinträchtigt werden, ist die Anschlusstätigkeit zu unter- bzw. zu versagen", sagte die Sprecherin. Offenbar bestand eine solche Besorgnis in vielen Fällen nicht. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage des BSW sind unter ihrer Ägide 411 Bundeswehrangehörige, darunter fünf Ministerialbeamte, mehr oder weniger direkt zu Rüstungskonzernen wie Rheinmetall oder Thyssenkrupp gewechselt.