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09.08.2024 - 00:00 Uhr

Kritik an Lauterbachs Plan für Blutspende ohne Arzt

Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor dem Vorhaben gewarnt, bei Blutspenden nicht mehr die physische Anwesenheit von Ärzten vorzuschreiben, sondern stattdessen eine Video-Zuschaltung zu erlauben.

Reinhardt sagte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben), es sei bisher überhaupt nicht geprüft worden, "ob die fehlende ärztliche Präsenz dazu führt, dass an sich Spendewillige der Blutspende fernbleiben". Außerdem werde in dem Verordnungsentwurf von Lauterbach festgelegt, dass Ärzte trotz physischer Abwesenheit weiterhin für die Spendesicherheit und die Spendeentnahme verantwortlich blieben, genauso wie bei einem regulären Blutspendetermin mit ärztlicher Präsenz. Unter berufs- und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten müsse die Bundesärztekammer Ärzten daher von der Teilnahme an telemedizinisch betreuten Spendeterminen ohne Arztpräsenz abraten, kündigte der Ärztepräsident an. Durch eine Änderung des Transfusionsgesetzes ist der Einsatz von Telemedizin bei der Blut- und Plasmaspende seit 2023 grundsätzlich erlaubt, um mehr Blutspende-Termine anbieten zu können.

Die für die Blutspende maßgebliche "Richtlinie Hämotherapie", die die Bundesärztekammer zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut erarbeitet, sieht zunächst aber nur ein schrittweises Vorgehen zusammen mit einer Evaluierung vor. Der Entwurf von Lauterbach für eine "Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende" geht dagegen weiter und sieht abweichend von der Richtlinie bereits konkrete Regelungen vor, um auf die physische Anwesenheit eines Arztes verzichten zu können. Ziel sei, die "Durchführung von Spendeterminen und die Versorgung mit Blut und Plasma in Deutschland weiterhin sicherzustellen", heißt es in dem Verordnungsentwurf. Zu den dort festgelegten Regelungen gehört auch die von Reinhardt kritisierte Haftungsfrage. Zudem wird zum Beispiel vorgeschrieben, dass das anwesende nicht-ärztliche Personal in der Lage sein muss, bei einem medizinischen Notfall die Erstversorgung zu übernehmen.

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