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21.02.2025 - 13:50 Uhr

Massiver Streit um Kapitalertragsteuern aus Cum-Ex-Geschäften

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stößt bei der Rückforderung unrechtmäßig erstatteter Cum-Ex-Steuern auf erheblichen Widerstand.

In über 100 Fällen wehren sich Finanzinstitute gegen Bescheide. "41 Rückforderungsbescheide und vier Ablehnungsbescheide befinden sich derzeit im Rechtsbehelfsverfahren", teilte eine Behördensprecherin dem "Handelsblatt" mit. Zudem gibt es Einsprüche gegen 58 Haftungsbescheide. Cum-Ex-Geschäfte zielten auf die Mehrfacherstattung einer nur einmal gezahlten Kapitalertragsteuer.

Der staatliche Schaden wird auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Das Bundeszentralamt für Steuern war für die Erstattungsanträge ausländischer Finanzinstitute zuständig. Bis Ende 2024 hat allein das BZSt 154 Rückforderungsbescheide über 620 Millionen Euro und 68 Ablehnungsbescheide über 1,17 Milliarden Euro erlassen. Zudem verschickte es 64 Haftungsbescheide über 283 Millionen Euro, da die eigentlichen Schuldner nicht mehr existieren - in solchen Fällen haften etwa Depotbanken oder Broker.

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