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19.03.2025 - 10:00 Uhr

Parkstrafen für Bestatter: Wenn der letzte Dienst zum Behördenärgernis wird

Wien - In Wien ist es leichter, eine Parkstrafe zu bekommen, als eine würdevolle Überführung durchzuführen. Bestatter stehen regelmäßig vor einem absurden Dilemma: Wenn sie einen Verstorbenen abholen, müssen sie in unmittelbarer Nähe des Sterbeortes halten – doch genau das ist oft verboten. Selbst Schilder mit der Aufschrift "Bestatter im Dienst" werden ignoriert, und Strafzettel flattern schneller ins Haus, als der Verstorbene würdevoll überführt werden kann.

Pragmatische Lösung statt bürokratischer Hürden

Was auf den ersten Blick wie eine Lappalie wirkt, hat ernsthafte Konsequenzen. Ohne eine angemessene Parkregelung bleibt Bestattern oft nur eine absurde Wahl: Entweder tragen sie Särge durch Fußgängerzonen oder über lange Strecken zu Fuß – oder sie riskieren immer wieder empfindliche Strafen. Beides kann nicht die Lösung sein.

"Wir fordern eine österreichweite Sonderregelung für Bestattungsfahrzeuge, die eine kurze Haltemöglichkeit direkt am Einsatzort erlaubt. Der letzte Weg verdient Würde, keine Bürokratie", so Jörg Bauer, Gründer von Lichtblick Bestattung.

Zeit für eine Neuregelung

Während Rettungsfahrzeuge oder Lieferdienste oft Ausnahmen genießen, bleibt der gesetzliche Rahmen für Bestatter starr und realitätsfern. Eine einfache Änderung der Haltebestimmungen für Bestattungsfahrzeuge würde das Problem lösen, ohne den Verkehrsfluss unnötig zu behindern.

Lichtblick Bestattung setzt sich für eine praxisnahe Lösung ein – denn der Tod wartet nicht auf einen freien Parkplatz.

(Ende)

Aussender: Lichtblick GmbH Ansprechpartner: Jörg Bauer Tel.: +43 676 603 24 12 E-Mail: bauer@lichtblick.rip Website: www.lichtblick.rip

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